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Allgemeine Vertrags- und Teilnahmebedingungen für Seminare

§ 1 Allgemeine Bestimmungen – Geltungsbereich

Folgende Allgemeine Vertrags- und Teilnahmebedingungen gelten für alle Verträge der plusDV Unternehmensberatung GmbH (nachfolgend plusDV), bei denen die plusDV Seminarleistungen erbringt (Seminare) und welche zusätzlich in Verbindung mit Reiseleistungen stehen können (Seminarreisen). Vertragsleistungen und Teilnahmevoraussetzungen sind auch im jeweils aktuellen Seminarangebot aufgeführt, welches im Internet unter www.plusDV.de abgerufen werden kann. Bei Abweichungen sind die Angaben in der Teilnahmebestätigung maßgeblich. Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich oder in Textform getroffen und von plusDV bestätigt wurden.
Sämtliche Reiseleistungen werden auf der Grundlage der Angaben in der Seminar- und Reisebeschreibung erbracht, welche im Internet (unter www.plusDV.de) abgerufen werden können. Die Reiseleistungen werden sodann in der Reisbestätigung verbindlich festgelegt. Bei Abweichungen sind die Angaben der Reisbestätigung maßgeblich.

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

Anmeldungen können telefonisch, schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erfolgen. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen als verbindlich an. plusDV reserviert nach Eingang der Anmeldung einen Seminarplatz und ggf. einen Reiseplatz für den Teilnehmer. plusDV wird die Annahme der Anmeldung spätestens mit Erreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl bestätigen. Die Bestätigung erfolgt in der Regel per E-Mail ggf. auch schriftlich. Die Bestätigung umfasst die Bestätigung der Seminarteilnahme sowie ggfs. auch die Reisebestätigung. Durch die Bestätigung wird die Anmeldung verbindlich. Der Teilnehmer ist verpflichtet die Angaben in der Reisebestätigung unverzüglich auf deren Richtigkeit hin zu überprüfen und plusDV auf bestehende Unrichtigkeiten hinzuweisen. Hinweise auf Unrichtigkeiten, die nach dem Ablauf von 7 Tagen nach Zugang der Reisebestätigung erfolgen, berechtigen plusDV, diese ggf. nicht zu berücksichtigen.
Weicht die Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der plusDV vor, an welches die plusDV 10 Tage gebunden ist. Nimmt der Teilnehmer innerhalb der 10-Tages-Frist das neue Angebot an, so kommt der Vertrag auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande. Eine Annahme kann auch durch Leistung einer Anzahlung oder durch Leistung noch ausstehender Restvergütungen erfolgen.

§ 3 Teilnehmerzahl

Die Teilnehmerzahl der Seminare ist in der Regel auf maximal 12 begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ein Anspruch auf Teilnahme am gewünschten Seminar besteht nur, wenn die Teilnahme zuvor von plusDV gem. § 2 dieser Teilnahmebedingungen bestätigt worden ist. plusDV behält sich vor, das Seminar bei Überbuchung zu teilen.
Für die Durchführung der Seminare ist die in der Seminarbeschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl erforderlich; falls keine Zahl explizit genannt wurde liegt diese bei 2 Teilnehmern. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich plusDV vor, das Seminar abzusagen. Ersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht.
Für Seminare mit 3 oder weniger Teilnehmern kann plusDV das Seminar um einen Tag verkürzen. In diesem Fall wird trotzdem die vereinbarte Seminar-Stundenzahl erreicht und alle Inhalte vermittelt.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Mit Erhalt der Anmeldebestätigung werden die in der Anmeldebestätigung genannten Seminargebühren sofort fällig. Die Zahlung hat binnen 14 Tagen nach Fälligkeit, spätestens 7 Tage vor Reiseantritt auf das Konto der plusDV zu erfolgen - Kontodaten: Sparkasse Leverkusen, BLZ: 375 514 40, Konto-Nr: 100 034 867. Bei kurzfristigeren Anmeldungen hat die Zahlung spätestens einen Tag vor Reisantritt zu erfolgen. Wenn Reisen in Verbindung mit den Seminaren stehen, erfolgt nach der Zahlung die Aushändigung eines Sicherungsscheines, der der Vorschrift des § 651 k Abs. 3 BGB entspricht.
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist die plusDV berechtigt, Verzugszinsen gem. § 288 BGB zu berechnen. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Inanspruchnahme von Leistungen. Alle Seminargebühren verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle in der Seminarbeschreibung festgelegten Seminar- und Reiseleistungen verstehen sich als „All-inclusive-Paket“ im Sinne von § 5 dieser Teilnahmebedingungen und werden durch die vereinbarten Seminargebühren abgegolten.
Darüber hinausgehende Leistungen sind durch die Seminargebühren nicht abgegolten. Soweit plusDV zusätzliche kostenfreie Leistungen anbietet, die über die Festlegungen in der Teilnahmebestätigung hinausgehen, geschieht dies freiwillig und ohne vertragliche oder sonstige rechtliche Verpflichtung.
Ein nur teilweiser Besuch des Seminars oder ein vorzeitiger Abbruch seitens des Teilnehmers berechtigt nicht zur Kürzung der Seminargebühren. Tritt der Teilnehmer die Reise ohne Angabe von Gründen nicht an oder zeigt er dies der plusDV nicht oder nicht rechtzeitig an, sind die gesamten Seminargebühren sofort zahlbar. Eventuell zu berücksichtigende ersparte Aufwendungen werden im Wege der nachträglichen Erstattung abgewickelt.

§ 5 Leistungen

Die Leistungsverpflichtung der plusDV ergibt sich aus ausschließlich aus dem Inhalt der erteilten Teilnahmebestätigung. Soweit die Leistungen in Seminarreisen als sog. „All-inclusive-Paket“ angeboten werden, erfolgen die Leistungen innerhalb der Grenzen der jeweils beauftragten Leistungsträger, insbesondere des Hotels vor Ort unter besonderer Berücksichtigung einer eventuell bestehenden Klassifizierung nach Sternen.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen berechtigen nicht zur anteiligen Rückerstattung von Vergütungen. Das gilt insbesondere bei Krankheit und vorzeitige Rückreise. Erstattungen seitens der Leistungsträger können von plusDV jedoch weitergegeben werden.
Den Teilnehmern werden die in der Seminarbeschreibung ausgewiesenen Inhalte vermittelt. Die Vermittlung findet durch ausgewählte Referenten statt.
Im Seminar inkludierte Bezahlung von Mitgliedschaften bei PMI und Gebühren für PMI Prüfungen gelten genau für ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Schulungsteilnahme.
Sämtliche Lernmittel werden durch plusDV zur Verfügung gestellt. Dies schließt die erforderlichen Skripten und ggf. Fachliteratur mit ein. Soweit für die Durchführung erforderlich, werden Hard- und Software für die Dauer des Seminars zur Verfügung gestellt. Nach Abschluss des Seminars wird jedem Teilnehmer ein auf ihn persönlich ausgestelltes Teilnahmezertifikat ausgestellt.
Je nach Art der Reise und des Reisezieles sowie den Umständen im Zielgebiet sind Leistungsänderungen nicht vollkommen auszuschließen. Unerwartete Straßenverhältnisse, Wettereinbrüche, behördliche Willkür und kurzfristige Flugplanänderungen u.a. können zu einer Änderung des beschriebenen Reiseverlaufs führen. Vereinzelte Abweichungen vom vereinbarten Inhalt der Reiseleistungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und nicht schuldhaft oder wider Treu und Glauben von plusDV veranlasst werden, sind soweit gestattet, als die Abweichungen und Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Seminarreise nicht beeinträchtigen.
plusDV wird für die Zeit des Seminars einen ständigen Ansprechpartner vor Ort einsetzen. Dieser ist nicht Bestandteil des Seminarreisevertrags und kann jederzeit von plusDV durch einen anderen Mitarbeiter ersetzt werden.

§ 6 Seminarthemen / Vorkenntnisse

Die aktuellen Themen der einzelnen Seminare werden in der Seminarbeschreibung auf der Internetpräsenz der plusDV unter www.plusDV.de aufgeführt. plusDV weist darauf hin, dass die veranstalteten Seminare in der Regel allgemeine Vorkenntnisse erfordern, welche sich aus der Thematik der Seminare ergeben. Soweit besondere Vorkenntnisse erforderlich sind, wird im Rahmen der Seminarbeschreibung darauf hingewiesen. Für das Vorhandensein der erforderlichen Vorkenntnisse trägt der Teilnehmer die Verantwortung. plusDV kann keine Gewährleistung für das Vorhandensein der erforderlichen Vorkenntnisse oder für einen bestimmten Vermittlungserfolg des Seminarinhaltes beim Teilnehmer übernehmen. plusDV behält sich vor, Seminarinhalte und Veranstaltungsverlauf bei Wahrung des Seminarzieles entsprechend zu modifizieren.
Die Seminare werden in deutscher Sprache abgehalten.

§ 7 Absage / Kündigung durch den Veranstalter

Die plusDV behält sich vor, einzelne Seminare bis zu 10 Tagen vor Reisantritt aus wichtigen Gründen abzusagen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere das Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl gem. § 3 dieser Teilnahmebedingungen. Absagen aufgrund höherer Gewalt, wie die Erkrankung des Referenten können auch kurzfristiger erfolgen; natürlich wird vorher plusDV versuchen, für einen verhinderten Trainer qualifizierten Ersatz zu beschaffen. Eine Absage wird dem Teilnehmer unverzüglich schriftlich (per Post, Telefax) oder in Textform (per E-Mail) mitgeteilt. Bereits gezahlte Seminargebühren werden dem Teilnehmer innerhalb 14 Tagen nach Absage unverzinslich zurück gewährt. Umbuchungen des Teilnehmers auf einen angebotenen Ersatztermin erfolgen kostenfrei. plusDV kann den Vertrag nach Antritt der Reise oder eines Seminares kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Seminarreise ungeachtet einer vorherigen Abmahnung der plusDV nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Kündigung des Vertragsverhältnisses gerechtfertigt ist. Die Leistungsträger am Seminarort, insbesondere die Hotelleitung, der vor Ort eingesetzte Ansprechpartner sowie der Seminarleiter sind berechtigt, Abmahnungen und Kündigungen namens der plusDV auszusprechen. Im Falle einer solchen Kündigung behält die plusDV ihren Anspruch auf das vereinbarte Entgelt. Eventuelle Mehrkosten für eine vorzeitige Rückbeförderung trägt der Teilnehmer. Anrechenbar und zurückzuerstatten sind nur ersparte eigene Aufwendungen der plusDV.

§ 8 Absagen durch den Kunden/Teilnehmer

Eine kostenfreie Absage des Teilnehmers ist bis zu 28 Tage vor Seminarbeginn möglich. Bei Absage bis 7 Tage vor Seminarbeginn wird eine Kostenpauschale von Euro 350 (zzgl. MwSt.) berechnet. Bei späterem Rücktritt sind die vollen Teilnahmegebühren zu bezahlen. Dies gilt auch bei Nichterscheinen des angemeldeten Teilnehmers. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist kostenlos. Sind Reiseleistungen mit den Seminaren verbunden, behält sich plusDV vor, die bereits entstandenen Kosten zusätzlich zu berechnen, wobei die gebuchten Flugreisen oder Hotelgutscheine etc. dann ausgehändigt werden. Anstelle der Absage kann der Teilnehmer einen Ersatzteilnehmer benennen (plusDV berechnet dann nur noch evtl. anfallende Umbuchungsgebühren). plusDV ist in diesem Falle berechtigt, bereits gezahlte Seminargebühren zu verrechnen. Soweit ein Ersatzteilnehmer benannt wird, haftet dieser zusammen mit dem Teilnehmer für gegenüber plusDV für die Vergütung als Gesamtschuldner. plusDV kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn der Dritte den besondere Anforderungen der Reise oder der Seminarteilnahme nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

§ 9 Haftung / Leistungsstörungen

Bei Ausfall des Seminars durch Krankheit des Referenten, höhere Gewalt oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Seminarreise oder der betreffenden einzelnen Veranstaltung. Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere, Arbeitsausfall, entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird ausgeschlossen. Für Schäden wird nur gehaftet, wenn die Schäden durch plusDV oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Für Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist die Haftungssumme pro Schadensfall auf die Höhe der vereinbarten Seminargebühr begrenzt. Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt auch, soweit die plusDV für einen den Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Wertgegenstände und Medikamente sind im Handgepäck zu verwahren. Auf die Haftungsbeschränkungen beim Transport wird ausdrücklich hingewiesen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Auf die Anzeigepflichten des Teilnehmers bei Auftreten von Leistungsstörungen wird ausdrücklich hingewiesen. Keine Haftung besteht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit lediglich vermittelten Fremdleistungen.
Eine Aufrechnung ist nur zulässig mit Forderungen, die aus dem gleichen Vertragsverhältnis entspringen und rechtskräftig festgestellt oder von plusDV schriftlich anerkannt wurden.

§ 10 Datenschutz

Die für die Durchführung und Verwaltung der Seminare bzw. den Seminarreisen benötigten Teilnehmerdaten werden mittels EDV erfasst und elektronisch unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Gesetze verarbeitet.

§ 11 Copyright, Urheber- und Markenrechte

Alle Rechte, insbesondere die Übersetzung, der Nachdruck und die Vervielfältigung auch in Auszügen oder Teilen der Veranstaltungsunterlagen und der ausgegebenen Scripten liegen bei der plusDV. Eine auch teil- bzw. auszugsweise Verwendung in jeglicher Form, insbesondere eine Weitergabe an Dritte oder eine Verarbeitung unter Verwendung elektronischer Systeme, auch für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, ist nur mit schriftlicher Zustimmung der plusDV erlaubt. Dies schließt eine Reproduktion, Vervielfältigung, Verarbeitung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe ein. Die von der plusDV eingesetzte Software ist durch Urheber- und Markenrechte geschützt und darf weder kopiert noch sonst in maschinenlesbarer Form verarbeitet werden. Software wird nur für die Dauer des Seminars an den Teilnehmer überlassen und darf nicht aus dem Seminarraum entfernt werden.

§ 12 Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften

plusDV informiert deutsche, österreichische und schweizerische Staatsangehörige im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über seine Internet-Präsenz unter www.plusDV.de über eventuell bestehende Gesundheits- und Visabestimmungen. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zustände Konsulat Auskunft. Für die Einholung der Information sowie für die Einhaltung von Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. plusDV haftet nicht für die für die rechtzeitige Erteilung oder Zugang notwendiger Visa.

§ 13 Schlussbestimmungen / Gerichtsstand

Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck bzw. rechtlichen Sinn am ehesten entspricht. Irrtum und Druckfehler bei Preisangaben und Terminen bleibt vorbehalten. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden können nur schriftlich bzw. in Textform getroffen werden. Das gilt auch für solche Vereinbarungen, mit denen vom Schriftformerfordernis abgewichen wird. Eine Abtretung von Ansprüchen des Teilnehmers gleich aus welchem Rechtsgrund an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch deren Geltendmachung im eigenen Namen.

Als Erfüllungsort ist Leverkusen vereinbart. Als Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Leverkusen vereinbart. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten ist die Geltung deutschen Rechts vereinbart. Die Geltung internationaler Rechtsregeln wird, soweit zulässig, ausgeschlossen.



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